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Merkblätter

Die PKZH nimmt Beiträge der Arbeitgeber für die Äufnung von Beitragsreserven entgegen.
Für jedes Angeschlossene Unternehmen wird ein individuelles Reservekonto eröffnet, sobald eine erste Einzahlung mit dem ausdrücklichen Vermerk Arbeitgeberbeitragsreserve geleistet wird.