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30. Mai 2018
Erneuerungswahl des Stiftungsrats - Nominationen
Die Personalverbände KPV, PBV und VPOD haben ihre Nominationen für die Versichertenvertretungen im Stiftungsrat sowie eine Vertretung der Pensionsberechtigten für die Amtsdauer 2019 bis 2022 präsentiert. Die Liste der Kandidierenden wird den Aktiv Versicherten sowie den Alters- und Invalidenpensionierten in diesen Tagen zugestellt.
Weitere Kandidaturen
Gemäss Art. 8 Abs. 2 des Wahlreglements der PKZH können die Versicherten innerhalb eines Monats weitere Wahlvorschläge einreichen. Dabei muss jede Kandidatur von mindestens 40 Versicherten des betreffenden Wahlkreises persönlich unterzeichnet sein. Zu beachten sind ferner die in Art. 4 Wahlreglement umrissenen Bedingungen. Allfällige Kandidaturen sind bis spätestens 5. Juli 2018 um 16.00 Uhr an die PKZH einzureichen. Die dafür benötigten Unterlagen können in der Infothek unter Stiftungsratswahlen 2018 heruntergeladen oder in Papierform angefordert werden. Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Strafregister und dem Betreibungsregister beizulegen, der nicht vor dem 1. März 2018 erstellt worden sind.
Definitive Nominationen
Über den Ausgang des Nominationsverfahrens können Sie sich ab 13. Juli 2018 auf Webseite informieren. Wenn die Anzahl der gültigen Kandidaturen die zu besetzenden Sitze in einem bestimmten Wahlkreis übersteigt, wird in diesem Wahlkreis nach den Sommerferien eine schriftliche und geheime Wahl durchgeführt. Das Kandidatenporträt ist in diesem Fall bis spätestens am 31. Juli 2018 einzureichen.