News
3. Dezember 2019
Die Altersguthaben werden im Jahr 2020 mit 2% verzinst - keine Rentenanpassung
Verzinsung Altersguthaben
An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2019 hat der Stiftungsrat den Verzinsungssatz auf den Altersguthaben für das Jahr 2020 auf 2.0 % festgelegt. Mit dieser Verzinsung, die deutlich über dem vom Bundesrat festgelegten Mindestverzinsungssatz von 1.0 % liegt, befinden sich die Aktiv Versicherten auf Leistungszielkurs.
Dazu kommt im Jahr 2020 eine altersabhängige Höherverzinsung um 4.7% bis 10.7%. Diese Massnahme dient dazu, die Reduktion des Umwandlungssatzes zu kompensieren.
Keine Rentenanpassung
Die laufenden Pensionen werden im kommenden Jahr nicht erhöht. Die gegenwärtige Teuerung ist indes gering. Die seit 2008 nicht ausgeglichene Teuerung auf den laufenden Renten hat sich insgesamt auf nur 2.8 % kumuliert. Das Fehlen Freier Mittel, die zum Ausgleich einer allfälligen Teuerung nötig wären, wirkt sich deshalb zurzeit nicht spürbar negativ aus.
Kennzahlen 2020
Die Kennzahlen der 3 Säulen ändern per 1. Januar 2020 nicht.
- Weitere Informationen zur Umwandlungssatzreduktion und Höherverzinsung Umwandlungssatzreduktion