Grundsätze und Organigramm
Die Regelung von Strategie, Organisation, Umsetzung und Überwachung der Vermögensanlagen werden klar auseinander gehalten. Es herrscht eine Funktionentrennung zwischen denjenigen Stellen, welche die Anlageentscheide fällen, und denjenigen, die sie vorbereiten, verarbeiten, verbuchen, bewerten und überwachen.
Der Vollzug der Entscheidungen des Stiftungsrates und der Anlagekommission wird so in Teilaufgaben zerlegt, dass er Personen oder Institutionen übertragen werden kann, die dafür spezialisiert und besonders qualifiziert sind.
Ein großer Anteil der Teilaufgaben wird mittels Mandaten an externe Stellen vergeben.
Für die Auswahl der externen Spezialisten sind einzig die Interessen der PKZH massgebend.
Das Auswahlverfahren basiert auf dem Prinzip der Konkurrenz. Externe Mandate werden nur an zuverlässige, fachlich qualifizierte Institutionen vergeben, welche dazu befähigt sind und Gewähr bieten, dass sie die an sie gestellten Anforderungen des BVG und der BVV2 einhalten.
Alle externen Vertragspartner werden regelmässig überprüft.