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Ausschlüsse

Die PKZH investiert nicht in Firmen, die in Bereichen tätig sind, die durch internationale, von der Schweiz ratifizierte Konventionen oder Verträge verboten oder geächtet sind. Die PKZH setzt die Ausschlüsse sowohl bei den Aktien, als auch bei den Obligationen um.

Die PKZH beachtet folgende Normen und Konventionen:

  • Streumunition
  • Anti-Personenminen
  • Verbot von chemischen, biologischen und atomaren Waffen (ABC-Waffen)
  • UN Global Compact

Weiter schliesst die PKZH aufgrund ihrer Klimastrategie Kohleproduzenten sowie Versorger aus ihrem Anlageuniversum aus, die grossmehrheitlich mit Kohle Strom produzieren.

Die Ausschlüsse werden einmal jährlich von der Anlagekommission überprüft.

Seit Dezember 2023 schliesst die PKZH aufgrund dieser Kriterien 297 Unternehmen aus.

In der Nachhaltigkeitsstrategie und im Jahresbericht zur Nachhaltigkeit finden Sie detaillierte Informationen zum Thema.

Weitere Informationen