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9. Dezember 2020
Die Altersguthaben werden im Jahr 2021 mit 2% verzinst - keine Rentenanpassung
Verzinsung der Altersguthaben
An seiner Sitzung vom 8. Dezember 2020 hat der Stiftungsrat den Verzinsungssatz auf den Altersguthaben für das Jahr 2021 wiederum auf 2.0% festgelegt. Diese Verzinsung liegt damit deutlich über dem vom Bundesrat festgelegten Mindestverzinsungssatz von 1%.
Keine Rentenanpassung
Die laufenden Pensionen werden im kommenden Jahr nicht erhöht. Die gegenwärtige Teuerung ist negativ. Der Zürcher Index der Konsumentenpreise hat im letzten Jahr (Oktober 2019 bis Oktober 2020) um 0,7% abgenommen.
Kennzahlen 2021
Die Grenzwerte der 3 Säulen ändern per 1. Januar 2021.