Umwandlungssatz-Senkung 2023
Kurz erklärt
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Umwandlungssatz-Senkung 2023 finden Sie kurz und knapp im Video-Interview zwischen Helga Portmann (Vorsitzende der PKZH-Geschäftsleitung) und Gottfried Breitfuss (bei der PKZH versichert und Schauspieler am Schauspielhaus Zürich).
Umwandlungssatz-Senkung 2023
Die PKZH hat per 1. Januar 2023 die Umwandlungssätze gesenkt. Damit bezweckt sie eine nachhaltige Sicherung der Pensionskassenleistungen für die kommenden Jahre und vollzieht die zweite Etappe der im Jahr 2018 angekündigten Sicherung des Leistungsziels.
Die Erhöhung der Sparbeiträge fällt in die Kompetenz des Gemeinderats. Dieser hat am 16. März 2022 dem Antrag des Stadtrats mit 112:0 Stimmen zugestimmt.
Hohes Rentenniveau der PKZH bleibt erhalten
Damit Sie weiterhin mit Ihrer zukünftigen Rente auf gleich hohem Niveau rechnen können, wird das gesamte Alterskapital aller Versicherten im Jahr 2023 zusätzlich zum normalen Zins nochmals massgeblich verzinst und damit erheblich erhöht. Dies wird aus den Rückstellungen der PKZH bezahlt. Dieses Vorgehen unterscheidet sich von vielen anderen Pensionskassen, bei denen eine Umwandlungssatz-Senkung nicht oder nur bei einigen Jahrgängen kompensiert wird. Bei der PKZH können Sie trotz Senkung des Umwandlungssatzes auch künftig mit einer Rente von 60% des letzt-versicherten Lohnes im Alter 65 rechnen. Versicherte müssen also nicht um tiefere Renten fürchten. Vorzeitige Alterspensionierungen im 2022 sind somit aufgrund der bevorstehenden Umwandlungssatz-Senkung nicht notwendig.
Auf die bereits laufenden Renten hat die Umwandlungssatz-Senkung keinerlei Einfluss.
Provisorische Alterspensionsberechnungen mit den neuen Grundlagen können übers Webportal berechnet oder direkt bei uns angefordert werden.
Die neuen Berechnungsgrundlagen wie Zusatzzinssätze, Umwandlungssätze, Altersgutschriften/Beiträge und Einkaufsrichtwerte können Sie hier einsehen.
Weshalb hat die PKZH im 2023 ihre Umwandlungssätze gesenkt?
Mit dem Umwandlungssatz wird die zukünftige Altersrente einer Person berechnet.
Weil die Lebenserwartung der Menschen laufend zunimmt, müssen die Renten länger ausbezahlt werden. Da zusätzlich die Renditeprognosen auf den Kapitalanlagen schlecht sind, fehlen auch die notwendigen Erträge, deshalb senken Pensionskassen ihre Umwandlungssätze.
Kompensationsmassnahmen
Mit Kompensationsmassnahmen werden die Altersleistungen auf dem heutigen Niveau gehalten. Dafür müssen die individuellen Altersguthaben der Aktiv Versicherten durch zwei Massnahmen erhöht werden:
1. Massnahme: Zusatzverzinsung
Das gesamte Alterskapital aller aktiv Versicherten wird im 2023 zusätzlich zum Kassenzins nochmals massgeblich verzinst. In Abhängigkeit vom Alter profitieren die Versicherten von einer Erhöhung ihres Guthabens, der Zusatzzins beträgt zwischen 3.3% und 7.8%.
Für die Zusatzverzinsung hat die PKZH Rückstellungen von insgesamt CHF 450 Millionen gebildet. Diese werden im 2023 ausgeschüttet. Dieses Vorgehen unterscheidet sich von vielen anderen Pensionskassen, bei denen eine Umwandlungssatz-Senkung nicht oder nur bei einigen Jahrgängen kompensiert wird. Bei der PKZH können sie trotz Senkung des Umwandlungssatzes auch künftig mit einer Rente von 60% des letzt-versicherten Lohnes im Alter 65 rechnen.
2. Massnahme: Beitragserhöhung
Die Sparbeitäge werden ab 01. Januar 2023 um 7.8% erhöht.
Städtische Versicherte tragen 40% dieser Kosten, 60% finanziert die Arbeitgeberin Stadt Zürich. Bei den Angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherten teilen sich die Kosten gemäss Anschlussvertrag. Die Beitragserhöhung führt dazu, dass sich der Nettolohn geringfügig reduziert.
Was ändert sich für mich?
Für aktiv Versicherte
Die voraussichtlichen Altersleistungen im Alter 65 ändern sich nicht oder kaum.
Im Juni 2022 haben Sie als aktiv Versicherte Ihren persönlichen Vorsorgeausweis erhalten auf dem Ihre zukünftigen Altersleistungen mit den neuen Umwandlungssätzen abgebildet sind. Vergleichen Sie allenfalls Ihren Vorsorgeausweis 2021 mit dem Vorsorgeausweis 2022.
Im Webportal können Sie Ihren aktuellen Vorsorgeausweis abrufen. Auf diesem sind die voraussichtlichen Altersleistungen mit den neuen Umwandlungssätzen bereits ersichtlich.
Die neuen Sparbeiträge (Risikobeiträge bleiben gleich) haben unter Berücksichtigung des neuen Koordinationsabzugs und gleichbleibenden Lohnabzügen der übrigen Sozialversicherungen folgenden Einfluss auf den Nettolohn ab 1.1.2023: Die Nettolöhne sinken um weniger als 1% aufgrund der erhöhten Pensionskassen-Sparbeiträge. Dadurch erhöhen sich die jährlichen Pensionskassengutschriften zusammen mit den Sparbeiträgen des Arbeitgebers um über 7%.
Für bereits Pensionierte
Die Umwandlungssatz-Reduktion hat auf die laufenden Renten keine Auswirkungen.
Für Arbeitgebende
Teil der Kompensationsmassnahmen sind Beitragserhöhungen, die auch für die Stadt und die Angeschlossenen Unternehmen höhere Kosten bewirken. Die Erhöhung macht ungefähr 7.8% aus. Angeschlossene Unternehmen können die ab 2023 gültigen Beiträge hier berechnen.
Wenn Angeschlossene Unternehmen ihre Beitragsaufteilung ändern möchten, muss die PKZH über die gewünschte Änderung schriftlich benachrichtigt werden. Daraufhin wird ein neuer Anschlussvertrag aufgesetzt.
Fragen & Antworten
Ab wann gelten die neuen Umwandlungssätze? | Die neuen Umwandlungssätze gelten ab 2023. Für Versicherte, die sich per 31.12.2022 (Ende Arbeitsverhältnis) pensionieren lassen, gelten die Umwandlungssätze noch nach dem "alten" Vorsorgereglement 2022. Für Pensionierungen per 31.01.2023 (Leistungsausrichtung per 01.02.2023) und später werden die neuen Umwandlungssätze 2023 für die Rentenberechnung verwendet. |
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Warum erhöht die PKZH die Sparbeiträge? | Damit die PKZH weiterhin Renten auf heutigem Niveau (Leistungsziel) aussrichten kann. Das Leistungsziel sieht vor, dass man mit 65 Jahren 60% des letzten versicherten Lohnes als Altersrente erhalten soll, sofern man keine Beitragslücke aufweist. |
Wie werden Einlagen und Einkäufe im Jahr 2023 verzinst? | Einlagen und Einkäufe in die Vorsorgelücke werden ab Zahlungseingang bis Ende Jahr 2023 mit dem Kassenzins und Zusatzzins verzinst. Wenn eine versicherte Person im Jahr 2023 eine Freizügigkeitseinlage einbringt oder einen Einkauf tätigt und im selben Jahr wieder austritt, wird der Zins bis zum Austritt gewährt. Versicherte, die im Jahr 2023 pensioniert werden, profitieren von einer ganzjährigen Zusatzverzinsung, ungeachtet davon, in welchem Monat sie in Pension gehen. Hingegen werden Einlagen und Einkäufe auf Altersleistungen lediglich mit dem normalen Kassenzins verzinst und zwar ab Zahlungseingang bis zum Pensionierungsdatum. Die Höhe des Kassenzinses wird vom Stiftungsrat in der Regel in der Dezembersitzung festgelegt. Die Höhe des Zusatzzinses ist altersabhängig. |
Welches Alter ist für den Zusatzzins massgebend? | Es gilt der Zusatzzins für das jeweilige Altersjahr (2023 minus Jahrgang). |
An welchem Stichtag wird der Zusatzzins dem Altersguthaben gutgeschrieben? | Der Zusatzzins wird am 31. Dezember 2023 gutgeschrieben. Die Sparbeiträge vom Jahr 2023 werden wie üblich erst im Folgejahr 2024 zum Kassenzins verzinst. |
Erhält man den Zusatzzins auch, wenn man im Laufe des Jahres 2023 eintritt? | Ja, die eingebrachte Freizügigkeitsleistung wird ab Eingangsdatum verzinst. |
Erhält man den Zusatzzins auch, wenn man im Laufe des Jahres 2023 austritt? | Ja, der Zins plus Zusatzzins wird bis zum Austrittsdatum gutgeschrieben. |
Weshalb erhalten ältere Versicherte einen höheren Zusatzzins als Jüngere? | Für jüngere Versicherte genügt eine tiefere Zusatzverzinsung, weil sie bis zur Pensionierung noch mehr Beitrags- und Verzinsungsjahre vor sich haben. |
Müssen wir in Zukunft mit weiteren Umwandlungssatzreduktionen rechnen? | Wir rechnen aufgrund des sich seit 2022 erholenden Zinsumfeldes nicht mit einer weiteren Umwandlungssatz-Senkung in den nächsten Jahren. |
Einkauf
Zusätzliche Vorteile im Jahr 2023
- Ein Einkauf lohnt sich besonders angesichts der Zusatzverzinsung.
- Bei Überweisung des Einkaufsbetrags zum frühstmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2023 profitieren Sie am meisten! Der Zusatzzins wird ab Zahlungseingang gewährt.
- Für Rückzahlungen eines Vorbezugs im Rahmen der Wohneigentumsförderung oder eines Scheidungsbezugs wird der Zusatzzins ebenso gutgeschrieben.
- Auch ein Übertrag aus einem Säule 3a-Konto ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Weitere Informationen, Voraussetzungen und Vorgehen zum Einkauf finden Sie hier.
Haben Sie Fragen zur Umwandlungssatz-Senkung 2023?
Unsere Kundenbetreuenden beraten Sie gerne!