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Teuerung

Rentenerhöhung um 1.5%

Dank der positiven Entwicklung des Deckungsgrades stehen erstmals seit 2008 wieder Freie Mittel für einen Teuerungsausgleich zur Verfügung. Damit können per 1. Januar 2025 alle Pensionen mit Anspruchsbeginn vor dem 1. Januar 2023 lebenslänglich um 1.5% erhöht werden.

Die Pensionen, die ab 1. Januar 2023 begonnen haben, hat der Stiftungsrat von der Erhöhung ausgenommen, weil auf diesen Pensionen noch nicht so viel Teuerung aufgelaufen ist.
Weiter ausgenommen sind sämtliche Überbrückungs- und Invalidenzuschüsse, da diese an die maximale AHV/IV-Rente bei Leistungsbeginn gekoppelt sind.

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