Neues Vorsorgereglement ab 2024
2. August 2023
Am 1. Januar 2024 treten verschiedene Änderungen in Kraft, die im neuen Vorsorgereglement fürs 2024 festgehalten sind.
Die Änderungen betreffen Bestimmungen
- zur Weiterversicherung bei Lohnreduktion ab Alter 58
- zur Aufgeschobenen Alterspension (Weiterversicherung nach Alter 65)
- zum Überbrückungszuschuss bei fehlender AHV-Rente
- zur gleitenden Pensionierung
- zum Kapitalbezug sowie
- zur Übergangsregelung zur AHV21.
Sie finden auf unserer Webseite neben dem neuen Reglement auch eine Gegenüberstellung, die aufzeigt, was sich im Vorsorgereglement 2024 gegenüber der Version aus dem 2023 ändern wird.