Neuerungen ab 2024
5. Juli 2023
Verkürzte Frist für Kapitalbezug und Nachfinanzierung des Überbrückungszuschusses (UeZ)
An der Sitzung vom 4. Juli 2023 hat der Stiftungsrat folgende Neuerungen beschlossen:
Verkürzte Frist für Kapitalbezug
Bislang mussten Versicherte einen gewünschten Kapitalbezug mindestens 3 Monate vor ihrer Pensionierung der PKZH melden. Diese Frist wird per 1. Januar 2024 auf einen Monat verkürzt.
Nachfinanzierung des Überbrückungszuschusses (UeZ)
Mit Erhöhung des AHV-Referenzalters ab 2025 endet der Überbrückungszuschuss bei fehlender AHV-Rente nun auch für Frauen später. Das neue Referenzalter wird bereits für vorzeitige Pensionierungen ab 2024 berücksichtigt. Überbrückungszuschüsse mit Anspruchsbeginn vor 2024 werden vom Arbeitgeber im Umfang seiner Beteiligung nachfinanziert.