News
4. Dezember 2024
Altersguthaben im Jahr 2025 mit 5.0% verzinst – Rentenerhöhung um 1.5%
Verzinsung der Altersguthaben
Der Stiftungsrat der PKZH hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2024 entschieden, die Altersguthaben 2025 mit 5.0% zu verzinsen. Dieser Zinssatz liegt deutlich über der gesetzlichen Mindestverzinsung von 1.25% und erhöht die Altersguthaben massgeblich.
Rentenerhöhung
Dank der positiven Entwicklung des Deckungsgrads stehen erstmals seit 2008 wieder Freie Mittel für einen Teuerungsausgleich zur Verfügung. Damit können per 1. Januar 2025 alle Pensionen mit Anspruchsbeginn vor dem 1. Januar 2023 lebenslänglich um 1.5% erhöht werden.
Die Pensionen, die ab 1. Januar 2023 begonnen haben, hat der Stiftungsrat von der Erhöhung ausgenommen, weil auf diesen Pensionen noch nicht so viel Teuerung aufgelaufen ist.
Weiter ausgenommen sind sämtliche Überbrückungs- und Invalidenzuschüsse, da diese an die maximale AHV/IV-Rente bei Leistungsbeginn gekoppelt sind.
Vorsorgereglement 2025
Am 1. Januar 2025 treten zwei wesentliche Neuerungen in Kraft:
Es ist neu möglich bei Pensionierung 100% als Kapital zu beziehen und beim Tod von erwerbstätigen Versicherten ist die Regelung grosszügiger. Zudem wird die Situation für Lebenspartner mit gemeinsamen Kindern verbessert.
Das neue Vorsorgereglement sowie eine Übersicht der wesentlichen Änderungen finden Sie auf unserer Webseite. Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie auf den Spezialseiten zum jeweiligen Thema.
Kennzahlen 2025
Die Grenzwerte der 3 Säulen ändern per 1. Januar 2025.
Ersatzwahl PKZH-Stiftungsrat
Pascal Hirt Locher, der neue Direktor von Human Resources Management der Stadt Zürich, wurde vom Stadtrat mit Wirkung ab dem 1. Februar 2025 als Arbeitgebervertretung der Stadt Zürich im Stiftungsrat bestimmt. Er übernimmt das Amt für den Rest der laufenden Amtsdauer bis Ende 2026 und folgt auf Dr. Daniela Eberhardt, die am 31. Januar 2025 aus dem Stiftungsrat zurücktritt.