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100% Kapitalbezug ab 2025

Ab 1. Januar 2025 können Sie bei Ihrer Pensionierung Ihr Altersguthaben bis zu 100% in Kapitalform beziehen.

Den Kapitalbezug müssen Sie wie bisher spätestens 1 Monat vor der Pensionierung schriftlich der PKZH melden. Wenn Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, muss Ihr Ehegatte bzw. Ihr eingetragener Partner dem Kapitalbezug schriftlich zustimmen.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der PKZH.

Ob und wieviel Kapital Sie beziehen möchten, sind individuell zu beantwortende Fragen.
Informationen zu den Vor- und Nachteilen finden Sie in unserem Merkblatt "Alterspension oder Alterskapital?" (unter Downloads).

Um Sie bei dieser wichtigen Entscheidung noch mehr zu unterstützten, ist zusätzlich ein Fragebogen geplant, den Sie selbst beantworten können.

Wichtig zu wissen sind folgende Regelungen:

Weitere Informationen