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Pensionierung

Den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung wählen Sie – flexibel und individuell. 
Dies gilt für Frauen wie für Männer gleichermassen. Im Alter zwischen 58 und 65 Jahren können Sie selber bestimmen, wann und wie Sie sich aus dem Erwerbsleben zurückziehen.

Die Pensionierung kann gleitend in bis zu drei Schritten vollzogen oder bei einer Anstellung über Alter 65 aufgeschoben werden.

Ab dem 1. Januar 2024 gibt es ausserdem die Möglichkeit zur Weiterversicherung des bisherigen versicherten Lohns, falls sich dieser aufgrund einer Funktionsänderung oder Senkung des Beschäftigungsumfangs reduziert.

Mit Ihrer Pensionierung haben Sie Anrecht auf eine lebenslange Pension. Sie können sich Ihr Altersguthaben alternativ bis zu 50% als Kapital (ab dem 1. Januar 2025 ist 100% Kapitalbezug möglich) auszahlen lassen.

Erhöhung des AHV-Rentenalters für Frauen

Im Herbst 2022 hat das Schweizer Stimmvolk der AHV-Reform zugestimmt. Damit erhöht sich das AHV-Rentenalter für Frauen ab 2025 schrittweise auf 65 Jahre. Für die Versicherten der PKZH hat dies auf das reglementarische Leistungsziel keine Auswirkungen, weil für Frauen und Männer heute schon das Schlussalter 65 gilt. Und vorzeitige Pensionierungen bleiben weiterhin ab dem 58. Altersjahr möglich.

Wer sich vorzeitig pensionieren lässt, erhält von der PKZH neben der Alterspension einen Überbrückungszuschuss (UeZ) für die fehlende AHV-Rente. Der UeZ wird solange bezahlt, bis das AHV-Rentenalter (neu spricht man vom Referenzalter) erreicht ist, längstens aber für 5 Jahre. Mit der Erhöhung des Referenzalters endet der UeZ nun auch für Frauen später. Bei der PKZH versicherte Frauen profitieren schon 2024 von dieser neuen Bestimmung: Das neue Referenzalter wird bereits für vorzeitige Pensionierungen ab 2024 berücksichtigt. Und Überbrückungszuschüsse mit Anspruchsbeginn vor 2024 werden vom Arbeitgeber im Umfang seiner Beteiligung nachfinanziert.

Schrittweise Erhöhung

Ab 2025 erhalten Frauen die AHV-Rente nicht mehr mit 64, sondern später. Das AHV-Referenzalter der Frauen wird dann schrittweise von 64 auf 65 erhöht, um jeweils 3 Monate pro Jahr.
Davon betroffen sind Frauen ab Jahrgang 1961.

Jahrgang 1961:
Referenzalter 64 Jahre + 3 Monate

Jahrgang 1962:
Referenzalter 64 Jahre + 6 Monate

Jahrgang 1963:
Referenzalter 64 Jahre + 9 Monate

Jahrgang 1964 und jünger:
Referenzalter 65 Jahre 

Kurs für Versicherte

Als Versicherte der Stadt Zürich und der Angeschlossenen Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, einen Kurs zu Ihrer nachberuflichen Zukunft zu besuchen.

Termine Versicherte der Stadt Zürich: 
28.11.24 / 19.12.24
Anmeldung für den Kurs "Nachberufliche Zukunft" über das Bildungsportal im städtischen Intranet 

Termin Versicherte der Angeschlossenen Unternehmen:
Neuer Termin fürs 2025 folgt

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