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Weiterversicherung bei Lohnreduktion

Das Angebot eignet sich für Versicherte in der letzten Berufsphase, die beruflich kürzer treten wollen. Obwohl das Pensum und/oder die Funktionsstufe - und damit der Lohn - reduziert werden, bleiben die Beiträge, die in die Pensionskasse eingezahlt werden, gleich hoch.

Die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Lohns erlaubt einen sanften Ausstieg aus dem Berufsleben ohne Teilpensionierung und deshalb ohne Einbussen bei den lebenslangen Altersleistungen.

Ein solcher Ausstieg kann entweder in Form einer Lohnreduktion aufgrund eines Funktionswechsels (Bogenkarriere) oder durch eine Reduktion des Beschäftigungsgrads (Altersteilzeit) erfolgen.

Die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Lohnes ist frühestens ab Alter 58 möglich.

Bei einer Reduktion nach Erreichen des 60. Altersjahres beteiligt sich die Stadt an den Beiträgen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Für Angestellte von Angeschlossenen Unternehmen wird im Anschlussvertrag geregelt, ob der Arbeitgeber sich an den Beiträgen beteiligt.

Die Regelung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Erklärvideo

Stadt Zürich Human Resources Management

Fragen & Antworten

Wenn ich meinen Lohn nach Alter 58 reduziere, welche Optionen stehen mir zur Verfügung?

1. Weiterführung der Versicherung auf dem reduzierten Lohn (reguläre Reduktion des Beschäftigungsgrades ohne Weiterversicherung)

2.  Weiterversicherung des bisherigen Lohnes
(Stadt Zürich: Maximale Lohnreduktion bis 40%, Angeschlossene Unternehmen: je nach Anschlussvertrag bis max. 50%) Hierbei wird unterscheiden zwischen einem Funktionswechsel (Bogenkarriere) oder Altersteilzeit (=Reduktion des Beschäftigungsgrades)

3. Teilpensionierung (mind. 20%)

Was sind die Voraussetzungen?

- Vollendetes 58. Altersjahr

- Eine berufliche Veränderung (Reduktion des Beschäftigungsgrades und/oder Funktionsänderung) ist im Betrieb umsetzbar

- Die Lohnreduktion beträgt maximal 40% (abweichende Regelung für  Versicherte von angeschlossenen Arbeitgeber möglich)

- Die Lohnreduktion führt nicht zu Vorsorgeleistungen (Alter oder Invalidität)

Ich reduziere mein Pensum um 30%, kann ich die Weiterversicherung mit einer Teilpensionierung kombinieren, bspw. 20% Teilpensionierung, 10% Weiterversicherung?Nein, eine Kombination ist nicht möglich
Wer bezahlt die Beiträge?Sofern sich Ihr Arbeitgeber nicht an den Beiträgen beteiligt, bezahlen Sie die gesamten Spar- und Risikobeiträge auf dem freiwillig weiterversicherten Lohn.
Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen?

Bei städtischen Versicherten beteiligt sich die Stadt Zürich grundsätzlich im bisherigen Umfang an den Beiträgen, sofern im Zeitpunkt der Lohnreduktion das 60. Altersjahr vollendet und mindestens 5 ununterbrochene Dienstjahre erreicht wurden. Bitte klären Sie die genauen Voraussetzungen vorgängig mit Ihrer HR-Fachperson ab.

 

Die Arbeitgeber-Beteiligung bei Angeschlossenen Unternehmen ist unterschiedlich geregelt oder kann auch ganz ausgeschlossen sein. Versicherte von Angeschlossenen Unternehmen wenden sich bezüglich der Möglichkeit der Weiterversicherung und der Arbeitgeber-Beteiligung direkt an den Arbeitgeber.

Wo ist die Arbeitgeber-Beteiligung geregelt?

Die Beteiligung der Stadt Zürich ist im städtischen Personalrecht (PR) geregelt. Das Personalrecht und die dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen (AB) regeln zudem die allgemeinen Voraussetzungen für die Weiterversicherung, die Meldepflichten sowie eine allfällige Rückforderung der städtischen Beteiligung. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer HR-Fachperson.

 

Die Arbeitgeber-Beteiligung der Angeschlossenen Unternehmen wird im Anschlussvertrag bzw. im jeweiligen Personalreglement geregelt.

Wie hoch sind die Beiträge, die ich zahlen muss, wenn ich die Weiterversicherung beantrage?

Sie können die Beiträge Ihrem aktuellen Vorsorgeausweis entnehmen. Besteht Anspruch auf eine Arbeitgeber-Beteiligung, richtet sich diese nach der regulären Beitragsaufteilung.

Die Stadt Zürich beteiligt sich zu 60% an den Beiträgen (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind), bei Angeschossenen Unternehmen ist die Beitragsaufteilung im Anschlussvertrag geregelt.

Beteiligt sich Ihr Arbeitgeber nicht an den Beiträgen, zahlen Sie nicht nur Ihre Beiträge im bisherigen Umfang, sondern müssen auch die Arbeitgeberbeiträge auf den freiwillig weiterversicherten Lohn übernehmen.

Wie hoch fallen meine Altersleistungen aus, wenn ich die Weiterversicherung beantrage?Da der bisherige Lohn weiterversichert wird, können Sie die anwartschaftlichen Altersleistungen Ihrem aktuellen Vorsorgeausweis entnehmen. Auch die anwartschaftlichen Leistungen für Invalidität und Tod basieren auf dem bisherigen Lohn. 
Wie muss ich vorgehen, wenn ich die Weiterversicherung nach Lohnreduktion beantragen möchte?

Als städtische Angestelle/r wenden sich bitte an Ihre vorgesetzte Person, um zu klären, ob eine berufliche Veränderung (Altersteilzeit und/oder. Funktionsänderung) betrieblich möglich ist. Bei Ihrer HR-Fachperson erhalten Sie Informationen über das Vorgehen und die Formalitäten zur Weiterversicherung. Wichtig ist, dass Sie die Weiterversicherung vor der Lohnreduktion direkt beim HR Ihrer Dienstabteilung beantragen. Eine rückwirkende Weiterversicherung ist nicht möglich. Die Mitteilung an die PKZH erfolgt durch die Stadt Zürich

 

Als Angestellte/r eines Angeschlossenen Unternehmens klären Sie bitte vorgängig mit Ihrer vorgesetzten Person, ob eine Pensumsreduktion bzw. eine Funktionsänderung betrieblich möglich ist. Von Ihrer HR-Fachperson erhalten Sie auch die Information, ob ein Anspruch auf Arbeitgeber-Beteiligung besteht und ob diese an weitere Voraussetzungen geknüpft ist (wie Mindestalter, Anzahl Dienstjahre usw.). Die Weiterversicherung müssen Sie vor der Lohnreduktion direkt beim Arbeitgeber beantragen, eine rückwirkende Weiterversicherung ist nicht möglich. Die Mitteilung an die PKZH erfolgt durch den Arbeitgeber.

Kann ich die Versicherung nur für die Risiken Tod und Invalidität weiterzuführen oder nur für die Sparversicherung?Nein, bei der freiwilligen Weiterversicherung wird immer die Vollversicherung mit Risiko- und Sparbeiträgen des Arbeitnehmers und Arbeitgebers weitergeführt.
Was passiert bei einer bestehenden Weiterversicherung, wenn mein effektiv erzielter Lohn wieder steigt? Steigt der Lohn über den Lohn vor der Lohnreduktion (Ausgangslohn) wird die Weiterversicherung aufgehoben und die Leistungen orientieren sich am neuen höheren versicherten Lohn.
Was passiert bei einer bestehenden Weiterversicherung, wenn mein Lohn weiter sinkt? Sofern die gesamte Lohnreduktion vom bereits weitergeführten bisherigen Lohn maximal 40% (Angestellte der Stadt Zürich) oder maximal 50% (massgebend ist der Anschlussvertrag bzw. das Anstellungsreglement des Arbeitgebers) beträgt, kann eine zusätzliche Weiterversicherung beantragt werden. Übersteigt die Summe der Lohnreduktionen den maximal erlaubten Wert, führt dies zur Beendigung der freiwilligen Weiterversicherung. Es bleibt nur der effektive Lohn bei der PKZH versichert.
Kann ich die Weiterversicherung vor Alter 65 beenden?Sie können die Weiterversicherung jederzeit auf das Ende des Folgemonats kündigen. Es bleibt nur der effektive Lohn bei der PKZH versichert Ihr gesamtes Vorsorgevermögen wird bis zur Pensionierung bei der PKZH weitergeführt.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel? Kann ich die freiwillige Versicherung weiterführen?Nein, bei der Beendigung des Versicherungsverhältnisses wird die Austrittsleistung berechnet und an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen. Ab Eintritt sind Sie nach den Vorgaben der neuen Vorsorgeeinrichtung versichert. Als Alternative können Sie die Ausrichtung der Altersleistungen bei der PKZH verlangen. 
Kann der freiwillig weiterversicherte Lohn bei einer Weiterarbeit nach Alter 65 weiterversichert werden?Nein, die freiwillige Weiterversicherung nach Lohnreduktion ist maximal bis zum Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters möglich. Bei einer Weiterarbeit über das 65. Altersjahr hinaus ist nur der effektiv erzielte Lohn versicherbar. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann im Umfang des wegfallenden Verdienstes eine Teilpension bezogen werden. Verzichten Sie auf eine Teilpension, wird Ihr gesamtes Vorsorgevermögen bis zur Pensionierung bei der PKZH weitergeführt.
Wie hoch darf der Einkauf bei einer Weiterversicherung sein?Als Grundlage für das Einkaufspotenzial dient der versicherte Lohn inklusive dem freiwillig weiterversicherten Lohn.
Erhalte ich den Überbrückungszuschuss bei fehlender AHV-Rente (UeZ) auch auf dem freiwillig weiterversicherten Teil?Nein, die freiwillige Weiterversicherung und der UeZ schliessen sich gegenseitig aus.

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