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Kapitalbezug

Mit der Pensionierung haben Sie Anspruch auf eine lebenslange Alterspension.
Seit dem 1. Januar 2025 können Sie sich Ihr Altersguthaben bei der PKZH aber auch bis zu 100% als Kapital auszahlen lassen. Sie haben die Wahl.

Der Antrag für den Kapitalbezug muss bei der PKZH verlangt werden.
Bitte nehmen Sie dazu frühzeitig Kontakt mit Ihrer persönlichen Kundenbetreuung auf. 

Ein Kapitalbezug ist mindestens einen Monat vor dem Altersrücktritt schriftlich der PKZH mitzuteilen.

Wenn Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, muss Ihr Ehegatte bzw. Ihr eingetragener Partner dem Kapitalbezug schriftlich zustimmen.

Ob und wieviel Kapital Sie beziehen möchten, sind individuell zu beantwortende Fragen. Informationen zu den Vor- und Nachteilen finden Sie in unserem Merkblatt "Alterspension oder Alterskapital?" unter Downloads. 

Um Sie bei dieser wichtigen Entscheidung noch mehr zu unterstützten, ist zusätzlich ein Fragebogen geplant, den Sie selbst beantworten können. 

Wichtig zu wissen sind folgende Regelungen:

Weitere Informationen