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Kapitalbezug

Mit der Pensionierung haben Sie Anspruch auf eine lebenslange Alterspension.
Sie können sich Ihr Guthaben bei der PKZH aber auch bis zu 50% als Kapital auszahlen lassen
(ab dem 1. Januar 2025 sind 100% Kapitalbezug möglich).
Vorbezüge für Wohneigentumsförderung werden dafür miteingerechnet. Sie haben die Wahl.

Ein Kapitalbezug ist mindestens einen Monat vor dem Altersrücktritt schriftlich der PKZH mitzuteilen.

Beispiel Berechnung Kapitalbezug

einer Person, die in Vergangenheit Geld für Wohneigentum vorbezogen hat

BezeichnungBetrag
Altersguthaben (AGH)CHF 500‘000
Vorbezug WohneigentumCHF   80‘000
AGH zur Berechnung der AlterspensionCHF 580‘000
50 % des AGH für die AlterspensionCHF 290‘000
minus Vorbezug Wohneigentum- CHF 80‘000
Maximal möglicher Kapitalbezug CHF 210‘000

Vorteile eines Kapitalbezugs

  • Sie können frei über das Kapital verfügen (z.B. Wohneigentum erwerben, Hypothek zurückzahlen, Anlagen tätigen, Ihren Kindern verschenken usw.) Es besteht die Möglichkeit, ein individuelles Altersvorsorgekonzept zu kreieren.
  • Im Todesfall kann das Vermögen im gesetzlichen Rahmen frei vererbt werden.

Vorteile der lebenslänglichen Pension

  • Eine lebenslänglich garantierte Pension gibt Ihnen eine hohe finanzielle Sicherheit.
  • Durch das regelmässige Einkommen ist eine präzise Finanzplanung möglich.
  • Die Pension wird jährlich der Teuerung angepasst, sofern die Reservesituation der PKZH dies zulässt.
  • Es bestehen für Sie keine Verantwortung und kein Aufwand für die Verwaltung des Altersguthabens, da dies durch die PKZH übernommen wird. Sie stehen nicht unter Druck, eine möglichst hohe Rendite zu erzielen und Sie geraten nicht in Versuchung, mit dem Alterskapital auf dem Finanzmarkt zu spekulieren.
  • Im Todesfall werden Hinterlassenenleistungen erbracht.

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