Erwahrung der Wahlergebnisse durch den Stiftungsrat
8. November 2022
Ergebnisse der schriftlichen Wahlen
Der Stiftungsrat hat das Wahlergebnis am 8. November 2022 erwahrt und stellte die Zusammensetzung des neuen Stiftungsrats fest (Art. 10 Abs. 4 WR).
Gestützt auf Art. 12 Abs. 1 WR kann bis spätestens am 28. November 2022 (Datum des Poststempels) beim Stiftungsrat Einsprache gegen Verstösse im Wahlverfahren erhoben werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich einzureichen; sie müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Zu den Wahlergebnissen
Welche Personen der Stadtrat als städtische Vertretung in den Stiftungsrat abgeordnet hat und alle gewählten Personen der Wahlen können Sie hier finden: