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6. Dezember 2022
Die Altersguthaben werden im Jahr 2023 mit 2.5% verzinst - keine Rentenanpassung
Verzinsung der Altersguthaben
An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2022 hat der Stiftungsrat der Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) den Verzinsungssatz auf den Altersguthaben für das Jahr 2023 auf 2.5 Prozent festgelegt. Diese Verzinsung liegt damit deutlich über dem vom Bundesrat gesetzten Mindestverzinsungssatz von 1 Prozent und ist um 0.5 Prozentpunkt höher als im Vorjahr.
Keine Rentenanpassung
Die laufenden Renten können auch im kommenden Jahr – trotz Teuerung – nicht erhöht werden. Gemäss Reservereglement dürfen die Renten nur dann an die Teuerung angepasst werden, wenn freie Mittel vorhanden sind. Bei einer namhaften Teuerung können die Renten auch bei fehlenden freien Mitteln angepasst werden. Bedingung ist, dass die Wertschwankungsreserven zu 90 Prozent gefüllt sind. Beides ist aktuell nicht der Fall.
Wahl der Präsidien
Der Stiftungsrat hat für die Amtsdauer 2023 bis 2026 nachstehende Personen gewählt:
Stiftungsrat Präsident Vizepräsidentin | Jorge Serra Melanie Gajowski | Versichertenvertretung Arbeitgebervertretung |
Stiftungsausschuss Präsidentin Vizepräsident | Melanie Gajowski Jorge Sera | Arbeitgebervertretrung Versichertenvertretung |
Anlagekommission Präsidentin Vizepräsident | Ivana Reiss Stephan Wild-Eck | Arbeitgebervertretung Versichertenvertretung |
Kennzahlen 2023
Die Grenzwerte der 3 Säulen ändern per 1. Januar 2023.