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6.  Dezember 2022

Die Altersguthaben werden im Jahr 2023 mit 2.5% verzinst - keine Rentenanpassung

Verzinsung der Altersguthaben

An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2022 hat der Stiftungsrat der Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) den Verzinsungssatz auf den Altersguthaben für das Jahr 2023 auf 2.5 Prozent festgelegt. Diese Verzinsung liegt damit deutlich über dem vom Bundesrat gesetzten Mindestverzinsungssatz von 1 Prozent und ist um 0.5 Prozentpunkt höher als im Vorjahr.

Keine Rentenanpassung

Die laufenden Renten können auch im kommenden Jahr – trotz Teuerung – nicht erhöht werden. Gemäss Reservereglement dürfen die Renten nur dann an die Teuerung angepasst werden, wenn freie Mittel vorhanden sind. Bei einer namhaften Teuerung können die Renten auch bei fehlenden freien Mitteln angepasst werden. Bedingung ist, dass die Wertschwankungsreserven zu 90 Prozent gefüllt sind. Beides ist aktuell nicht der Fall.

Wahl der Präsidien

Der Stiftungsrat hat für die Amtsdauer 2023 bis 2026 nachstehende Personen gewählt:

Stiftungsrat
Präsident
Vizepräsidentin

Jorge Serra
Melanie Gajowski

Versichertenvertretung
Arbeitgebervertretung
Stiftungsausschuss
Präsidentin
Vizepräsident

Melanie Gajowski
Jorge Sera

Arbeitgebervertretrung
Versichertenvertretung
Anlagekommission
Präsidentin
Vizepräsident

Ivana Reiss
Stephan Wild-Eck

Arbeitgebervertretung
Versichertenvertretung

Kennzahlen 2023

Die Grenzwerte der 3 Säulen ändern per 1. Januar 2023.

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