Umwandlungssatz-Senkung 2023
16. März 2022
Der Gemeinderat hat am 16. März 2022 der Erhöhung der Sparbeiträge an die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) mit 112:0 Stimmen zugestimmt. Mit diesem Entscheid wird die PKZH das bisherige, hohe Rentenniveau beibehalten können, indem sie die Umwandlungssätze per 2023 senkt und zusätzlich über geeignete Massnahmen kompensiert.
Zusatzverzinsung und Erhöhung der Sparbeiträge
Für die Sicherung der Renten wird als erste Massnahme das Alterskapital aller Versicherten im Jahr 2023 zusätzlich zum normalen Zins nochmals massgeblich verzinst und damit erheblich erhöht. Diese Zusatzverzinsung wird aus den Rückstellungen der PKZH von insgesamt 450 Millionen Franken ausgeschüttet und beträgt in Abhängigkeit zum Alter zwischen 3,3 und 7,8 Prozent.
Dieses Vorgehen unterscheidet die PKZH von vielen anderen Pensionskassen, bei denen eine Umwandlungssatz-Senkung nicht oder nur bei einigen Jahrgängen kompensiert wird.
Als weitere Massnahme werden für die Leistungssicherung die Sparbeiträge ab 1. Januar 2023 um 7,8 Prozent erhöht. Städtische Versicherte tragen 40 Prozent dieser Kosten, 60 Prozent finanziert die Stadt Zürich als Arbeitgeberin. Bei den Angeschlossenen Unternehmen verteilen sich die Kosten gemäss den Bestimmungen des jeweiligen Anschlussvertrags.
Diese Beitragserhöhung führt dazu, dass sich der Nettolohn geringfügig reduziert.
Rentenleistungen bleiben garantiert
Diese Kompensationsmassnahmen sichern den städtischen Mitarbeitenden auch in Zukunft eine Pension von 60 Prozent ihres letzt-versicherten Lohnes - bei den Angeschlossenen Unternehmen wiederum gemäss Anschlussvertrag - wenn sie mit 65 in Rente gehen und keine Beitragslücken aufweisen, so wie dies bis anhin der Fall war.
Vorzeitige Pensionierungen im 2022 sind deshalb nicht notwendig.
Informationen für Versicherte
Provisorische Alterspensionsberechnungen mit den neuen Grundlagen werden im Verlauf April 2022 möglich sein.
Die neuen Berechnungsgrundlagen wie Zusatzzinssätze, Umwandlungssätze, Altersgutschriften/Beiträge und Einkaufsrichtwerte können Sie hier einsehen.
Zudem erhalten alle Versicherten wie jedes Jahr im Juni 2022 ihren persönlichen Vorsorgeausweis, auf dem die zukünftigen Altersleistungen mit den neuen Umwandlungssätzen abgebildet sind.