Am 1. Januar 2016 treten die neuen reglementarischen Bestimmungen für die Berechnung der Pensionskassen-Beiträge und für die Alterspensionen in Kraft (Stiftungsratsbeschluss vom 6. November 2014).
So fallen aufgrund des tieferen Koordinationsbetrags höhere Sparbeiträge an. Es gelten tiefere Umwandlungssätze. Um das bisherige Leistungsniveau aber bestmöglich aufrechtzuerhalten und finanzielle Einbussen abzufedern, ergreift die PKZH verschiedene finanzielle Massnahmen zugunsten der Versicherten.
Umfassende Informationen dazu finden Sie in der Infothek unter Grundlagen 2016. Ebenfalls können Sie sich dort ein kurzes Erklärvideo dazu anschauen.