An seiner Sitzung vom 13. September 2016 hat der Stiftungsrat das "Reglement zur Integrität und Loyalität der Verantwortlichen" an neues Bundesrecht angepasst. An den Grundsätzen hat sich nichts geändert.
Wie bisher sind alle Verantwortlichen der PKZH verpflichtet, treuhänderisch die Interessen der aktiven und pensionierten Versicherten zu wahren.
Das Reglement umfasst konkrete Massnahmen zur Annahme von materiellen Vorteilen, zum Tätigen von Eigengeschäften und zur Offenlegung von Interessenverbindungen.