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4. Juli 2017
Tiefere Aktienquote mit engerer Bandbreite
Die Aktien bilden einen erheblichen Anteil am Gesamtvermögen der PKZH und bestimmen das Anlagerisiko wesentlich mit. Der Steuerung der Aktienquote über die Zeit kommt deshalb eine hohe Bedeutung zu.
Der Stiftungsrat hat am 4. Juli 2017 beschlossen,
- den Aktienanteil zukünftig in einer engeren Bandbreite als bisher zu halten und
- die maximal zulässige Aktienquote (ohne Private-Equity-Anlagen) von bisher 42% auf neu 31% zugunsten der Nominalquote zu beschränken.
Dies hat folgende Vorteile:
- Das Anlagerisiko wird begrenzt.
- Die bisherige aktive, das Risko limitierende Steuerung der Aktienquote wird überflüssig.
- Der Anlageprozess der PKZH wird vereinfacht.