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24. August 2017
Rentenreform Altersvorsorge 2020
Am 24. September 2017 findet die Volksabstimmung über die Altersvorsorge 2020 statt. Die Reform sieht Neuerungen in der AHV (staatliche Vorsorge) und im BVG (berufliche Vorsorge) vor. Das BVG regelt obligatorische Versicherungsleistungen, die eine Pensionskasse mindestens erbringen muss. Die PKZH gewährt jedoch Leistungen weit über das obligatorische Minimum hinaus. Eine Annahme der Reform hat somit nur geringe Auswirkungen für die Versicherten der PKZH.
Wie sich eine Annahme der Reform auf die Versicherten der PKZH auswirken würde, können Sie in der Infothek zu Altersvorsorge 2020 nachlesen.