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5. Dezember 2017

Die Altersguthaben werden im Jahr 2018 mit 2 % verzinst; keine Rentenanpassung

Verzinsung Altersguthaben

An seiner Sitzung vom 5. Dezember 2017 hat der Stiftungsrat den Verzinsungssatz auf den Altersguthaben für das Jahr 2018 auf 2.0 % festgelegt. Mit dieser Verzinsung, die deutlich über dem vom Bundesrat festgelegten Mindestverzinsungssatz von 1.0 % liegt, befinden sich die Aktiv Versicherten auf Leistungszielkurs.

Keine Rentenanpassung

Die laufenden Pensionen werden im kommenden Jahr nicht erhöht. Die gegenwärtige Teuerung ist indes gering. Die seit 2008 nicht ausgeglichene Teuerung auf den laufenden Renten hat sich insgesamt auf nur 1.7 % kumuliert. Das Fehlen Freier Mittel, die zum Ausgleich einer allfälligen Teuerung nötig wären, wirkt sich deshalb zurzeit nicht negativ aus.

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