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3. Juli 2024

Mehr Flexibilität beim Kapitalbezug und bei der Ausrichtung der Todesfallsumme

Die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) bietet ihren Versicherten ab 1. Januar 2025 mehr Flexibilität: So können sie neu bei ihrer Pensionierung ihr gesamtes Vorsorgeguthaben zu 100% als Kapital beziehen. Zudem wird die Todesfallsumme grosszügiger geregelt.

100% Kapitalbezug

Ob man sich bei der Pensionierung das Alterskapital aus der Pensionskasse auszahlen lässt oder eine lebenslange Rente bezieht, ist von der persönlichen Situation und Präferenz abhängig. Bisher war der Bezug mit maximal 50% Kapital und 50% Rente eingeschränkt.

Die PKZH bietet ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2025 mehr Flexibilität und ermöglicht neu auch den vollen, 100%igen Bezug des Vorsorgekapitals. Damit können Versicherte ihre Altersvorsorge besser ihren individuellen Bedürfnissen und Lebensentwürfen anpassen.
Der gewünschte Kapitalbezug muss mindestens einen Monat vor dem Altersrücktritt der PKZH schriftlich mitgeteilt werden.

Grosszügigere Regelung der Todesfallsumme

Ab dem 1. Januar 2025 profitieren Aktiv Versicherte ausserdem von einer höheren Todesfallsumme. Bisher war die Todesfallsumme auf die Höhe von 3 Ehegatten-Jahrespensionen beschränkt. Neu entspricht die Todesfallsumme dem gesamten Altersguthaben abzüglich des Barwertes aller Pensionen, die durch den Tod ausgelöst werden.

Zudem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Dadurch können ab 1. Januar 2025 neu auch Geschwister als Begünstigte berücksichtigt werden.

Diese grosszügige neue Regelung macht einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse noch attraktiver. Werden im Todesfall keine Hinterlassenenpensionen ausgerichtet, wird das gesamte angesparte Guthaben als Kapital ausgezahlt. Profitieren Sie jetzt von den Vorteilen eines Einkaufs und investieren Sie in Ihre Vorsorge.

Revision des Vorsorgereglements

Das Vorsorgereglement wird auf den 1. Januar 2025 mit Einführung dieser neuen Massnahmen sowie kleineren Anpassungen gesamthaft revidiert und neu gegliedert.

Die PKZH bereitet die Umsetzung dieser Neuerungen derzeit vor und die detaillierten Informationen folgen Ende August 2024.

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