Scheidung - Auflösung eingetragene Partnerschaft
Bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird auch das Guthaben bei der PKZH in die Regelung der Teilung miteinbezogen.
Die PKZH gibt im Falle einer Scheidung Auskunft über die Höhe der Guthaben, die für den Vorsorgeausgleich massgebend sind. Registrierte gleichgeschlechtliche Paare sind den Ehepaaren gleichgestellt.
Gericht legt Anteil fest
Die Pensionskasse liefert die benötigten Informationen und bestätigt, dass die Teilung durchgeführt werden kann. Es ist aber Sache des Gerichts bzw. der Parteien, die Höhe des zu übertragenden Teils festzusetzen.
Wenn Sie in einem konkreten Fall selber den Ausgleichsanspruch berechnen möchten, stellen die Zürcher Gerichte ein Programm zur Verfügung.