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Scheidung - Auflösung eingetragene Partnerschaft

Bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird auch das Guthaben bei der PKZH in die Regelung der Teilung miteinbezogen.

Die PKZH gibt im Falle einer Scheidung Auskunft über die Höhe der Guthaben, die für den Vorsorgeausgleich massgebend sind. Registrierte gleichgeschlechtliche Paare sind den Ehepaaren gleichgestellt.

Gericht legt Anteil fest

Die Pensionskasse liefert die benötigten Informationen und bestätigt, dass die Teilung durchgeführt werden kann. Es ist aber Sache des Gerichts bzw. der Parteien, die Höhe des zu übertragenden Teils festzusetzen.

Wenn Sie in einem konkreten Fall selber den Ausgleichsanspruch berechnen möchten, stellen die Zürcher Gerichte ein Programm zur Verfügung. 

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Eckdaten zur Hochzeit/Scheidung

Kontaktangaben

E-Mail Bestätigung

Wichtig: Eine unverschlüsselte Kopie dieses Formularinhalts geht an die im Feld «E-Mail» eingetragene «E-Mail-Adresse».

Ihre Mitteilung wird mit diesem Formular verschlüsselt an die Pensionskasse Stadt Zürich übertragen.

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