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Einkauf

Ein freiwilliger Einkauf verbessert nicht nur Ihre Vorsorgeleistungen, sondern kann auch von den Steuern abgezogen werden. Ein Einkauf kann im Jahr 2024 von den Steuern abgezogen werden, wenn die Zahlung spätestens bis am 31. Dezember 2024 bei der PKZH eingegangen ist. Kontaktieren Sie hierfür bitte die PKZ bis spätestens am 19. Dezember 2024. Sie können dazu das dafür vorgesehene Einkaufsformular nutzen.

Trotz regelmässiger Beitragszahlungen kann eine Vorsorgelücke bestehen.

Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse lässt sich diese ganz oder teilweise schliessen.

Vorsorgelücken entstehen wenn aufgrund eines Arbeitsunterbruchs Beitragsjahre fehlen, bei ausserordentlichen Lohnerhöhungen oder nach einer Scheidung. In solchen Fällen wird im Verhältnis zum aktuellen Lohn nicht genügend Alterskapital angespart um im Alter 65 eine Alterspension in der Höhe von 60% des letzten versicherten Lohnes zu erhalten. Die Folge ist eine Vorsorgelücke und damit teilweise tiefere Leistungen. Ein Einkauf schliesst diese Lücke.

Vorteile

  • Ein Einkauf schliesst Vorsorgelücken und führt zu einer Erhöhung der Alterspension und der Hinterlassenenleistungen. Im Falle eines Todesfalls wird das Altersguthaben ab 1. Januar 2025 vollständig als Kapital ausbezahlt. Falls Hinterlassenleistungen ausbezahlt werden, wird das Altersguthaben um den Barwert der Rentenleistungen gekürzt.
  • Der freiwillige Einkauf ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
  • Ein Einkauf ist eine sichere Kapitalanlage.

Nachteile

  • Das in die 2. Säule eingebrachte Geld ist gebunden.
  • Eine nachträgliche Auszahlung ist nur beschränkt möglich.

Überprüfen Sie Ihr aktuelles Einkaufspotenzial

Die maximale Höhe Ihres möglichen Einkaufs finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis, den wir Ihnen im Juni per Post zugeschickt haben. Oder Sie rufen Ihren aktuellen Ausweis im Webportal auf oder kontaktieren Ihren Kundenbetreuenden.

Jetzt einkaufen - Einkaufsformular

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Wichtig: Eine unverschlüsselte Kopie dieses Formularinhalts geht an die im Feld «E-Mail» eingetragene «E-Mail-Adresse».

Ihre Mitteilung wird mit diesem Formular verschlüsselt an die Pensionskasse Stadt Zürich übertragen.

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