Eintritt und Beiträge
Mit der Anstellung bei der Stadt Zürich oder bei einem Angeschlossenen Unternehmen werden Sie in die PKZH aufgenommen.
Bei der PKZH erhalten Sie Versicherungskonditionen, die über die gesetzlichen Bestimmungen (BVG) hinausgehen.
Bedingungen für den Eintritt
- Ihre Anstellung ist unbefristet oder dauert länger als drei Monate
- Sie werden im laufenden Jahr mindestens 18 Jahre alt und haben das AHV-Referenzalter noch nicht erreicht
- der Jahreslohn ist höher als CHF 22'050 (Mindestlohn nach BVG), oder Sie arbeiten mindestens 30% und der Jahreslohn auf ein Vollpensum umgerechnet übersteigt CHF 25'725
- Sie beziehen keine volle IV-Rente
Ausnahmen: Gesuch um Aufnahme
Was sind die Ausnahmen der oben erwähnten Bedingungen?
Personen, die den Mindestlohn nach BVG nur zusammen mit Anstellungen bei anderen Arbeitgebern überschreiten, können für den bei der Stadt Zürich oder einem der PKZH Angeschlossenen Unternehmen bezogenen Lohn ein Gesuch um Aufnahme an die PKZH richten, wenn die zu versichernde Anstellung mindestens 10% einer Vollbeschäftigung beträgt.
Personen, die bei einem anderen Arbeitgeber bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit versichert sind, können ein Gesuch um Befreiung an die PKZH stellen.
Welche Schritte müssen neueintretende Personen unternehmen?
Der Fragebogen für Neueintretende ist ausgefüllt an die PKZH zurückzuschicken. Veranlassen Sie, dass alle Freizügigkeitsguthaben Ihrer früheren Vorsorgeeinrichtungen zur PKZH transferiert werden.
Konkubinat/Partnerschaft
Falls Sie nicht verheiratet und Ihre Partnerschaft auch nicht gesetzlich eingetragen ist, können Sie Ihre Beziehung mit dem Unterstützungsvertrag der PKZH bestätigen. Füllen Sie dazu einfach das Formular Unterstützungsvertrag aus und senden Sie dieses der PKZH.